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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Gästeführer. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.

1. Allgemein

Mit der Buchung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Gästeführer. Vertragspartner ist der jeweilige Gästeführer, der bei erfolgter Leistung zur Rechnungsstellung berechtigt ist. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Verein "Abenteuer Berlin".  Wenn nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich jedes Angebot auf 22 Personen bei Rundgängen und 15 Personen bei Fahrradtouren. Die Preise enthalten i.d.R. keine Getränke, Eintrittsgelder und Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel.

2. Buchung

Mit Vorliegen der unterschriebenen Buchungsbestätigung kommt die Buchung einer Tour/Führung zustande.Das Honorar wird mit dem jeweiligen Gästeführer  abgerechnet und es wird Rechnungsstellung sowie Überweisung vereinbart. Barzahlung geschieht nur in zuvor schriftlich vereinbarten Ausnahmefällen und bei der Tour/Führung vom Auftraggeber oder dessen Beauftragen direkt in bar an die oder den Gästeführer ausbezahlt sowie die Zahlung per Quittung bestätigt.

3. Rücktrittdes Auftragsgebers vom Angebot/Stornierung

Ein Rücktritt des Auftraggebers für eine gebuchte Tour/Führung ist jederzeit unter den folgenden Bedingungen möglich: Bei Rücktritt weniger als 9 Tage vor dem vereinbarten Termin fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 € an. Bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 50 % des vereinbarten Preises fällig. Bei Rücktritt weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 100 % des vereinbarten Preises fällig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei "Abeneuer Berlin". Ebenso bei Nichterscheinen des Kunden werden 100 % des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt. Der Gästeführer ist berechtigt, die Führung abzusagen, bzw. abzubrechen, wenn die sichere Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet ist. Dieses gilt zum Beispiel, wenn Teilnehmer der Führung alkoholisiert sind oder alkoholische Getränke konsumieren. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Zahlung der Gebühr in voller Höhe erhalten.

4. Wartezeiten

Falls bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin die Gruppe/der Auftraggeber oder dessen Beauftragter nicht an dem vereinbarten Treffpunkt erschienen ist und der Gästefüher vor Ort nicht über eine Verspätung informiert wurde, ist der Gästeführer nicht verpflichtet, länger zu warten. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon unberührt. Zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt beginnt die Stadtführung. Bei Verspätung der Gruppe/des Auftraggebers verkürzt sich diese entsprechend und geht über den vereinbarten Zeitrahmen nicht hinaus. Es sei denn, vor Ort wird im Einvernehmen mit dem Gästeführer eine andere Vereinbarung getroffen.

5. Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie den vereinbarten Zeitrahmen und ist begrenzt auf den Betrag des Honorars. Ausgeschlossen sind Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die im Angebot einer Stadtführung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Bei Kooperationen mit weiteren Partnern (Restaurants, Bustransfer, etc.) gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen.

5. Terminverschiebung bzw. Aufhebung des Vertrages

Wird die Leistungsdurchführung infolge höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert oder beeinträchtigt, hat sowohl der Gästeführer als auch der Auftraggeber die Möglichkeit, den Termin zu verschieben oder ggf. den Vertrag aufzuheben. Im Falle einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Verhinderung (z.B. Erkrankung des Gästeführers) versucht der Gästeführer, für eine Vertretung zu sorgen.

6. Routenverlauf

Sollte es aus vom Gästeführer nicht zu vertretenden Gründen zu Verkehrsbeschränkungen kommen, wie beispielsweise bei Staatsbesuchen oder Großveranstaltungen, so besteht kein Anspruch darauf, die im Text genannten Sehenswürdigkeiten zu sehen bzw. die genannte Route abzufahren oder abzulaufen. Der Gästeführer ist berechtigt, in diesem Fall eine Alternativroute auszuwählen.

7. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten nur für die von "Abenteuer Berlin" angebotenen Stadtführungen.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmung unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden.  

Stand 4/09